Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, 90% des vereinbarten Preises zu zahlen.
5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort